Nach ausführlicher
Diskussion über die Hörwache auf UKW-Kanal 16 kam der Unterausschuss Suche und
Rettung (COMSAR 8) der IMO (International Maritime Organization) zu dem
Schluss, dass die Hörwache auf UKW-Kanal 16 für SOLAS-Schiffe
(ausrüstungspflichtige Fahrzeuge), wenn sie sich auf See befinden, auch in
absehbarer Zeit erforderlich ist, damit:
1. ein Kanal für die Notalarmierung und den Funkverkehr für Nicht-SOLAS-Schiffe
(z. B. Yachten, d. Red.) und
2. für den Funkverkehr Schiff-Schiff für SOLAS-Schiffe zur Verfügung steht.
(NfS 46/04)