(22.6.05) Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass
Besitzer einer Signalpistole im grenzüberschreitenden Verkehr den
"Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen.
An der polnischen Grenze z. B. werden einreisende Wassersportler ohne dieses
Papier zurückgewiesen!.....
Den "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen Sie für Reisen in und
durch Staaten, die der Europäischen Union angehören. Der „Europäische
Feuerwaffenpass“ ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition
innerhalb der Europäischen Union. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der
Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.
Ein "Europäischer Feuerwaffenpass" kann nur für Schusswaffen
ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Den Antrag gibt's bei der Genehmigungsbehörde, die auch die Waffenbesitzkarte
ausgestellt hat. Dieser sieht leider bei jeder Behörde anders aus.
Dem Antragsformular für die Erteilung eines "Europäischen
Feuerwaffenpasses" sind im Regelfall die Waffenbesitzkarte und zwei
Passfotos beizufügen.