Europäischer Feuerwaffenpaß für Signalpistole an Bord

 

(22.6.05) Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Besitzer einer Signalpistole im grenzüberschreitenden Verkehr den "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen.
An der polnischen Grenze z. B. werden einreisende Wassersportler ohne dieses Papier zurückgewiesen!.....

Den "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen Sie für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören. Der „Europäische Feuerwaffenpass“ ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

Ein "Europäischer Feuerwaffenpass" kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.

Den Antrag gibt's bei der Genehmigungsbehörde, die auch die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat. Dieser sieht leider bei jeder Behörde anders aus.
Dem Antragsformular für die Erteilung eines "Europäischen Feuerwaffenpasses" sind im Regelfall die Waffenbesitzkarte und zwei Passfotos beizufügen.